Mit ärztlicher Versorgung für Sie kostenlos

Die Krankengymnastik am Gerät wird von Ihrem Arzt als Kassenleistung oder privat verordnet. Je nach Bedarf sind auf 3 Rezepten à 6 Therapieeinheiten, insgesamt 18 Einheiten verordnungsfähig (bei Privatversicherten gibt es diese Einschränkung nicht). Nach Ende der Therapieserie und einem anschließenden behandlungsfreien Intervall von 6 Wochen oder bei einer neuen Diagnose ist die KGG jederzeit wieder verordnungsfähig, sofern die medizinische Notwendigkeit vorliegt. Bei chronischen Beschwerden ist es möglich, eine dauerhafte Therapie für mindestens ein Jahr zu erhalten. 

Empfohlen bei:  

  • chronischen Schmerzen
  • Arthrose
  •  Osteoporose
  •  OP-Nachsorge (z. B. Bandscheibenvorfall, künstliches Hüft- oder Kniegelenk)
  •  Nachbehandlung von Sportverletzungen
  •  Folgen von Haltungsschäden
  •  Störungen der Motorik
  •  Rehabilitation nach Unfall

Wie lange dauert eine KGG ?  

Eine Stunde pro Einheit

 Wie läuft KGG ab ?

Die gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) ist eine aktive Behandlungsform der Physiotherapie, bei der medizinische Trainingsgeräte und Zugapparate eingesetzt werden. Das Ziel dieser Therapieform ist die Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination. Die Krankengymnastik am Gerät ist ein wichtiges Element in der Rehabilitation nach Operationen, Knochenbrüchen oder Gelenkverletzungen, kann aber auch in der Prävention von Verschleiß- und Rückenerkrankungen eingesetzt werden. Der Physiotherapeut erarbeitet je nach Krankheitsbild des Patienten einen individuellen Behandlungsplan. Im Fokus steht dabei die Erarbeitung funktioneller und automatisierter Bewegungsmuster. Von besonderer Bedeutung ist die systematische Wiederholung bestimmter Muskelanspannungen mit dem Ziel der Leistungssteigerung. Die gerätegestützte Krankengymnastik kann nur von speziell dafür weitergebildeten Physiotherapeuten in besonders ausgestatteten Praxen durchgeführt werden.